Hunde, die auf einer Stöberprüfung, einer Verbandsschweissprüfung, einer Verbandsfährtenschuhprüfung oder auf einer Brauchbarkeitsprüfung Schalenwild Schleswig-Holstein geführt werden sollen, benötigen einen Lautnachweis und den Nachweis der Schussfestigkeit. Dies kann entweder auf einer offiziellen Prüfung (VJP/ HZP o.ä.) oder gesondert in Anwesenheit von 2 Richtern nachgewiesen werden.
Vier Hundeführer nutzten am 23.04. die vom „Norddeutschen“ in einem hervorragend mit Hasen besetzten Revier gebotene Gelegenheit, den Lautnachweis und den Schussfestigkeitsnachweis zu erbringen.
Die Borderterrierhündin von Christian Schanze und die DL-Hündin „Helene vom Ziegelweiher“ von Torsten Seehaase zeigten anhaltenden Sichtlaut am Hasen und waren schussfest.
Eine UK-Hündin bliebt leider stumm, ein Brandlbrackenrüde hetzte sichtlaut, entzog sich aber dann der Prüfung und war erst nach 3,5 Stunden, also lange nach Ende der Prüfung, wieder bei seinem Besitzer. Daher konnte ihm vorerst nur der Laut bescheinigt werden.
Gisela Heilmann